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Justizministerin will Gesellschaftsrecht modernisieren

Archivmeldung vom 17.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Peter Kirchhoff / PIXELIO
Bild: Peter Kirchhoff / PIXELIO

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einer Reform des Personengesellschaftsrechts kleine und mittelständische Unternehmen besser für die Herausforderungen des Informationszeitalters wappnen.

Das geltende Personengesellschaftsrecht werde den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens nicht länger gerecht, schreibt Lambrecht in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt".

"Rechtsprechung und Beratungspraxis haben mit der Zeit Lösungen entwickelt, durch die sich das gelebte Recht vom geschriebenen Recht entfernt hat." Das führe zu Unsicherheit und Intransparenz, hohen Rechtsberatungskosten und dazu, dass viele davor zurückschreckten, mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedeutende Geschäfte zu schließen. Aus diesen Gründen solle das Personengesellschaftsrecht "runderneuert" werden. Geplant sei eine Gesellschaftsrechtsreform, "die die historisch bewährten Vorzüge der Personengesellschaften behutsam konserviert, während sie sie entschlossen für das Informationszeitalter auf- und umrüstet", so die Ministerin. Die GbR werde nach einem "neuen Leitbild" gestaltet. "War sie ursprünglich für Gelegenheitszusammenschlüsse konzipiert, richten wir sie jetzt auf die langfristige Teilnahme am Wirtschaftsleben aus", fügte Lambrecht hinzu.

"So passt sie besser als Gründungsform für Start-ups, Crowdfunding oder auch medizinische Versorgungszentren." Um das Vertrauen ihrer Geschäftspartner zu gewinnen, könne sich die GbR künftig in ein öffentliches und rechtssicheres Gesellschaftsregister eintragen lassen. Dadurch erweiterten sich zudem ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Außerdem würden mit der Gesetzesreform die Personenhandelsgesellschaften und damit insbesondere die GmbH & Co. KG für die freien Berufe, beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen oder Architekturbüros geöffnet. "Denn die hergebrachten Unterschiede zu Gewerbebetrieben werden im modernen Wirtschaftsleben immer undeutlicher", so die Sozialdemokratin. Laut der Ministerin wird mit dem neuen Personengesellschaftsrecht kleinen und mittelständischen Unternehmen nun der "Organisationsrahmen" bereitgestellt, den sie auf lange Sicht benötigten. "Bis weit in eine Zeit, in der die Smart City genauso selbstverständlich sein wird wie heute die elektrische Straßenbahn", schreibt die Lambrecht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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