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Ärger um Teilnahme von Bundesrechnungshof an Bürgergeld-Anhördung

Archivmeldung vom 24.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Brandbrief (Symbolbild)
Brandbrief (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Unionsfraktion im Bundestag hat an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) einen empörten Brief geschrieben, um die Ampel-Koalition dazu zu bewegen, den Bundesrechnungshof als Sachverständigen zur Bürgergeld-Anhörung doch noch zuzulassen.

In dem Brief, über den die "Bild am Sonntag" berichtet, erinnert der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) daran, dass der Bundesrechnungshof bereits zu Anhörungen beim Mietwohnungsbau, zur Rückführung des Solidaritätszuschlags und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende eingeladen wurde. Frei weiter: "Es entsteht der Eindruck, dass die Koalition den Bundesrechnungshof nach seiner berechtigten Kritik an den Bürgergeld-Plänen und auch am 200-Milliarden-Paket im Parlament mundtot machen will."

Es sei ein Zeichen der Stärke, Kritik zuzulassen. Martin Rosemann, Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion, verweist auf die Geschäftsordnung des Bundestags. Demnach dürften oberste Bundesbehörden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Anhörungen geladen werden. "Weder die AfD, die zunächst als einzige Fraktion den Bundesrechnungshof einladen wollte, noch die Union, die dann auf diesen Wunsch aufgesprungen ist, haben eine Begründung dafür geliefert, warum ein solcher Ausnahmefall vorliegt." Nun muss der Geschäftsordnungsausschuss eine Antwort auf den Expertenstreit finden. Die Union drängt zur Eile, um den Bundesrechnungshof rechtzeitig einladen zu können. Die Anhörung zum Bürgergeld soll am 7. November stattfinden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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