Agrarminister scheitert mit Mindestlohnausnahmen für Saisonarbeiter
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ist mit seinem Vorhaben gescheitert, für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft Ausnahmen beim Mindestlohn einzuführen. Wie die "Rheinische Post" berichtet, ist eine solche Ausnahmeregelung rechtlich nicht zulässig.
Zu diesem Ergebnis sei eine von Rainer in Auftrag gegebene Prüfung im
Ministerium gekommen, schreibt die Zeitung weiter. Danach widerspreche
eine solche Sonderregelung dem Diskriminierungsverbot, welches unter
anderem im Grundgesetz geregelt ist.
Rainer hatte eine
Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn in der Landwirtschaft
ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die hausinterne Prüfung in Auftrag
gegeben, nachdem der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim
Rukwied, im Vorfeld des Bauerntages vorgeschlagen hatte, den Mindestlohn
für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen. Auf
dem Bauerntag bekräftigte Rainer sein Vorgehen.
In der Koalition war die Absicht des Ministers umstritten. So hat die SPD Sonderregelungen beim Mindestlohn strikt abgelehnt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur