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Wirtschaftsministerium macht Vorschläge zu digitalen Märkten

Archivmeldung vom 17.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sven Giegold (2021)
Sven Giegold (2021)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat der EU-Kommission Vorschläge zur Anwendung des Gesetzes über digitale Märkte auf große digitale Plattformen übergeben. "Mit dem Digital Markets Act treten jetzt zentrale neue Regeln für faire digitale Märkte in Kraft, für die sich die Bundesregierung auf EU-Ebene sehr eingesetzt hat. Diese Regeln müssen jetzt aber zügig und effizient durchgesetzt werden", sagte Staatssekretär Sven Giegold (Grüne).

"Wir sind der Meinung, dass sich die EU-Kommission als zuständige Behörde bei der Durchsetzung auf besonders häufige oder besonders schwerwiegende Verstöße konzentrieren sollte." Der "Digital Markets Act" (DMA) trat im Herbst 2022 in Kraft. Darin hat sich die Europäische Union auf Wettbewerbsregeln für die großen Plattformen auf digitalen Märkten geeinigt. Das Wirtschafsministerium hat Unternehmen und Zivilgesellschaft um Stellungnahmen gebeten, welche Verhaltensweisen großer digitaler Akteure die EU-Kommission vorrangig mit dem DMA adressieren sollte.

"Wir danken allen, die sich mit Stellungnahmen an unserem Aufruf beteiligt haben und wollen die EU-Kommission nun dabei unterstützen, von den Möglichkeiten des DMA schnell und zielgerichtet Gebrauch zu machen", sagte Giegold. Der DMA enthält Vorschriften und einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen, sogenannter "Gatekeeper". Ab Mai 2023 soll die Benennung der Gatekeeper durch die EU-Kommission stattfinden. Das Prioritätenpapier benennt die aus Sicht des Ministeriums wichtigsten Gatekeeper und identifiziert in drei Kategorien "besonders wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen", die insbesondere für Verbrauchern nachteilig seien, so das Wirtschaftsministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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