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ÖDP betreut Klage gegen das ungerechte Elterngeld

Archivmeldung vom 19.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die ÖDP betreut derzeit vor den Sozialgerichten fünf Klagen betroffener Eltern gegen die familienpolitisch ungerechten und nach Auffassung der Partei rechtlich unzulässigen Folgen des neuen Elterngeldes. Am weitesten fortgeschritten ist die Klage eines Ehepaars aus Bayern, die am kommenden Mittwoch, 24.2.2010 ab 12.45 Uhr in öffentlicher Sitzung vor dem Landessozialgericht in München verhandelt wird.

Die betroffenen Eltern sehen sich benachteiligt, weil sie bereits drei Kinder haben, die Ehefrau daher nicht berufstätig sein konnte und aus diesem Grund nur den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro erhält. Hätte die Mutter bis zum gesetzlichen Mutterschutz in ihrer leitenden Funktion gearbeitet, bekäme sie ein hohes mtl. Elterngeld. Weil sie aber bereits Kinder erzogen hat, bekommt sie nur den Mindestbetrag.

Nach Ansicht der ÖDP führt das Elterngeld zu fortschreitenden Unterbewertung der Erziehungsarbeit, indem Eltern, die bereits weitere Kinder betreuen, wie Nichtarbeitende behandelt werden. Das derzeitige Elterngeld ist zudem unsozial, weil es einkommensschwächere Familien, Familien mit mehreren Kindern und nicht Erwerbstätige wie z.B. Studenten benachteiligt und einkommensstärkere Familien bevorzugt. Das Elterngeld verstärkt daher die Kinder- und Familienarmut (gegenüber der früheren Erziehungsgeldregelung). Das Elterngeld ist nach Überzeugung der ÖDP mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil es den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 2 GG verletzt, indem es die Erziehungsleistung ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich bewertet und jene Eltern benachteiligt, die ihre Kinder über das erste Lebensjahr hinaus selbst betreuen wollen.

Bei einer Abweisung der Klage durch das Landessozialgericht strebt die ÖDP eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht an, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen.

Quelle: ÖDP

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