Anwaltverein gegen Vorschlagsrecht für Linke zu Verfassungsrichtern

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Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, hat die Forderung von Linksparteichef Jan van Aken nach einem eigenen Vorschlagsrecht für Richter am Bundesverfassungsgericht kritisiert. "Das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehen ein Richterwahlverfahren vor, das die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts gewährleisten soll", sagte Karpenstein dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Es zielt auf einen breiten Konsens der beiden Wahlorgane Bundestag und
Bundesrat ab, nicht jedoch auf öffentlichen Streit über angeblich
bestehende Veto- und Vorschlagsrechte. Die Besetzung des
Bundesverfassungsgerichts ist viel zu wichtig, um sie in
parteipolitischen Streit und tagespolitische Retourkutschen
hineinzuziehen."
Van Aken hatte gefordert, dass der
Nominierungsschlüssel verändert wird und der Linkspartei auch eine
Nominierung zusteht. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden
jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, für die
Wahl ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Da
Union, SPD und Grüne im neuen Bundestag aber nicht über eine
Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen, sind sie bei der Wahl auf Stimmen der
Linken angewiesen. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten orientiert
sich bisher an der Stärke der Fraktionen, die Linke wurde dabei bislang
ebenso wie die AfD nicht berücksichtigt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur