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Zeitung: Maaßens Anzeige war unkonkret - und mit Tippfehler

Archivmeldung vom 05.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Ende März beim Berliner Landeskriminalamt eingereichte Anzeige von Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen enthält das Wort "Landesverrat" nicht, sondern war relativ unkonkret und mit einem Tippfehler belastet. Die Anzeige enthält zunächst lediglich den Satz: "Herr Präsident Dr. Maaßen erstattet Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten", berichtet das "Handelsblatt" in seiner Donnerstagsausgabe. Die Anzeige richtet sich – wie bereits vorher bekannt war – gegen Unbekannt.

Der Blog-Gründer Markus Beckedahl wird in einem Satz genannt: "Der Blog netzpolitik.org wird von einer Person namens Marcus Beckedahl betrieben", heißt es in dem Text der Anzeige - mit falsch geschriebenem Vornamen. Zuvor wird auf jenen Artikel auf Netzpolitik.org verwiesen, in dem aus dem Haushaltsplan des Bundesamts für Verfassungsschutz für 2013 und dem Konzept zur Internetüberwachung zitiert wurde.

"Die im Beitrag wiedergegeben Zitate entstammen – überwiegend im Wortlaut, z.T. auch umgeschrieben – dem Vorwort zum BfV-Wirtschaftsplan 2013 (VS-Einstufung Geheim) und dem vom BfV … erstellten Konzept der Erweiterten Fachunterstützung Internet (EFI) … (VS-Einstufung Vertraulich)", heißt es dort weiter. Maaßen beteuert, seine Initiative habe sich nicht gegen Netzpolitik.org gerichtet, sondern gegen deren Quellen.

Der Text der Anzeige gibt dazu wenig Aufschluss.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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