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Oppermann lehnt Verbot der Reichsflagge ab

Archivmeldung vom 31.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Flagge mit drei waagerechten, gleich breiten Streifen in den Farben Schwarz-Weiß-Rot war von 1867 bis 1871 die Flagge für Kriegsschiffe und Handelsschiffe des Norddeutschen Bundes, von 1871 bis 1919 die Flagge des Deutschen Reichs (Kaiserreich, ab 1892 offizielle Nationalflagge).
Die Flagge mit drei waagerechten, gleich breiten Streifen in den Farben Schwarz-Weiß-Rot war von 1867 bis 1871 die Flagge für Kriegsschiffe und Handelsschiffe des Norddeutschen Bundes, von 1871 bis 1919 die Flagge des Deutschen Reichs (Kaiserreich, ab 1892 offizielle Nationalflagge).

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) hat sich nach den Corona-Protesten am Wochenende dagegen ausgesprochen, die sogenannte Reichsflagge verbieten zu lassen. Sie wurde von vielen Demonstranten bei den Protesten geschwenkt. "Die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz ist verboten", sagte Oppermann der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Auch ohne Hakenkreuz sei sie, genau wie die Reichsflagge, ein Symbol für Rechtsextremismus und könne bei Versammlungen eingezogen werden, wenn der Schutz von Sicherheit und Ordnung es erfordere. "Aber alle Varianten und Spielarten dieser Flagge strafbewehrt zu verbieten wäre unverhältnismäßig und kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung rechten Gedankengutes", sagte er.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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