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Union: Upskirting und Fotografieren in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte

Archivmeldung vom 05.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild): Für solche Bilder soll es in Zukunft Gefängnisstrafe geben.
(Symbolbild): Für solche Bilder soll es in Zukunft Gefängnisstrafe geben.

Bild: Screenshot Youtupe Video: "BLOWING UP GIRLS SKIRTS PRANK! (GONE WRONG)" / Eigenes Werk

Am Mittwoch debattiert der Deutschen Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Yvonne Magwas:

Nadine Schön: "Seit vielen Monaten bewegt uns das Thema Upskirting genauso wie das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt. Es ist gut, dass beide Taten nun endlich unter Strafe gestellt werden und damit den Tätern deutlich gemacht wird, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist. Solche Überriffe in die Intimsphäre einer Frau sind demütigend und verletzend. Es ist traurig, aber leider notwendig, dass wir einen Straftatbestand brauchen, der sicherstellen soll, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können."

Yvonne Magwas: "Heimliches Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte, sie verletzen Frauen und haben oft psychische Folgen. Darum gehören diese Taten ins Strafgesetzbuch. Das setzen wir jetzt um. Bislang galt dies nur als Ordnungswidrigkeit. Betroffene Frauen und Mädchen mussten ihren Belästiger auffordern, Bilder und Videos zu löschen. Erst wenn er der Aufforderung nicht nachkam, konnte ein Zivilverfahren angestrebt werden. Diese Demütigung wird den Betroffenen zukünftig erspart."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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