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Justizministerium bremst bei Stärkung von Fluggastrechten

Archivmeldung vom 04.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, die Rechte von Fluggästen gegenüber Billigfliegern wie der irischen Fluggesellschaft Ryanair zu stärken. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums an das Fluggastrechteportal Flightright hervor, über welches das "Handelsblatt" berichtet. Zwar sollten von Flugausfällen und -verspätungen betroffene Verbraucher "schnell und einfach zu ihrem Recht kommen", heißt es in dem Brief.

Jedoch will das Ministerium erst "im Laufe der Legislaturperiode prüfen, ob und inwieweit Regelungen erforderlich sind, durch die die Vereinbarung von Abtretungsverboten für Forderungen von Verbrauchern gegen Unternehmer ausgeschlossen oder beschränkt wird". In diese Prüfung würden auch Abtretungsverbote in den AGB von Luftverkehrsunternehmen einbezogen. Damit stellt sich das Justizministerium gegen die Ankündigung der SPD im Bundestag, rasch eine Lösung dafür zu finden, dass etwa Ryanair seinen verspäteten Passagieren mit bestimmten Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erschwert, Erstattungsansprüche an Flugrechtsportale wie Flightright abzutreten. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hatte eine "zeitnahe" gesetzliche Regelung angekündigt. "Wir brauchen ein Verbot solcher von Ryanair verwendeter Abtretungsklauseln", hatte Fechner kürzlich dem "Handelsblatt" gesagt.

"Wir werden rasch einen Vorschlag vorlegen und diesen zur Zeitersparnis gegebenenfalls an ein laufendes Gesetzesvorhaben anhängen." Das Justizministerium verwies indes in seinem Schreiben an Flightright auf bereits bestehende Möglichkeiten für Flugpassagiere, etwaige Erstattungsansprüche geltend zu machen. Der "Verkauf von Forderungen" an ein Fluggastrechteportal sei für die Verbraucher "immer nur die zweitbeste Lösung im Vergleich zur eigenen Durchsetzung der Forderung, die durch die Regelungen über die außergerichtliche Streitschlichtung erlei chtert wurde und künftig auch durch die Musterfeststellungsklage weiter erleichtert werden kann". In der Abtretung von Ansprüchen sieht das Ministerium nur dann eine Alternative, wenn die Schadenersatzforderung an die Airline "schnell und zu einem guten Preis" verkauft werden könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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