Niedersachsen bezweifelt Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen

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Die niedersächsische Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) bezweifelt, dass die neuen Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze juristisch Bestand haben werden. Das Ziel, irreguläre Migration nach Deutschland nachhaltig zu reduzieren, sei grundsätzlich richtig, sagte Behrens der "Welt".
"Abzuwarten bleibt jedoch, ob die nun durchgeführten Zurückweisungen von
explizit Asylsuchenden an den Grenzen auch vor den Gerichten Bestand
haben werden." Eine "intensive juristische Prüfung des
Bundesinnenministeriums" habe "daran im vergangenen Jahr noch deutliche
Zweifel zutage gefördert", sagte Behrens weiter. "Eine Notlage kann ich
mit Blick auf Niedersachsen angesichts der in diesem Jahr noch einmal
deutlich gesunkenen Zugangszahlen nicht erkennen."
Im vergangenen
September hatten Vertreter der damaligen Ampel-Koalition, der Union und
der Bundesländer die Möglichkeit von Zurückweisungen erörtert.
Umgesetzt wurden sie wegen juristischer Bedenken nicht. Nach
verbreiteter Auffassung verlangt EU-Asylrecht, dass die Länder
Schutzsuchende nicht pauschal abweisen dürfen, sondern zumindest prüfen
müssen, welcher Staat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist.
Über
eine Ausnahmeklausel im EU-Recht können die Länder von dieser
Bestimmung grundsätzlich abweichen - sie müssen aber gut begründen,
warum das für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des
Schutzes der inneren Sicherheit erforderlich ist. Bundesinnenminister
Alexander Dobrindt (CSU) beruft sich bei den aktuellen Maßnahmen auf
diese Ausnahmeklausel nach Artikel 72 des EU-Arbeitsweisevertrags.
"Im
gesamten ersten Quartal 2025 kamen 2953 Schutzsuchende nach
Niedersachsen, 2024 waren es noch 4371 Personen", sagte
Landesinnenministerin Behrens. "Die Zahl der Personen, die im
vergangenen April in Niedersachsen Schutz gesucht haben, hat sich im
Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar nahezu halbiert." Darüber hinaus
sei sie skeptisch, ob der nun betriebene Aufwand der Bundespolizei
dauerhaft zuzumuten sei.
"Entscheidend ist aus der
Länderperspektive, dass die Bundespolizei auch weiterhin in der Lage
ist, ihre vielfältigen anderen Aufgaben vollständig zu bewältigen." Dazu
gehörten beispielsweise die Sicherung von Bahnhöfen und Flughäfen oder
die Unterstützung der Länder bei Rückführungen. "Letztlich muss der
Bundesinnenminister dafür Sorge und die Verantwortung tragen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur