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Bundestag macht Weg für neues Beschneidungsgesetz frei

Archivmeldung vom 12.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Durchführung einer Brit Mila. Die Beschneidung ist im Judentum weit verbreitet.
Durchführung einer Brit Mila. Die Beschneidung ist im Judentum weit verbreitet.

Foto: Cheskel Dovid
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat den Weg für ein neues "Beschneidungsgesetz" freigemacht. In namentlicher Abstimmung stimmten am Mittwoch 434 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes, 100 Abgeordnete gegen den Entwurf, 46 enthielten sich.

Damit erhalten Eltern auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung ihres "nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes" unter bestimmten Voraussetzungen einzuwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes können auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und vergleichbar mit einer Ärztin oder einem Arzt dazu befähigt sind.

Die Bundesregierung hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem im Mai das Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen überraschend als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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