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Leutheusser-Schnarrenberger weist Hartz-IV-Urteilsschelte de Maizieres zurück

Archivmeldung vom 11.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: Deutscher Bundestag  / Lichtblick/Achim Melde
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Kritik von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) an der Hartz-IV-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurückgewiesen.

"Es ist gut, dass das Gericht ein zurückhaltendes Urteil gefällt hat", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Rheinischen Post". De Maiziere hatte zuvor von einer "übertriebenen Einzelfallbetrachtung" gesprochen. Der "Gestaltungsspielraum" zur Umsetzung des Urteils bleibe beim Gesetzgeber, betonte die FDP-Politikerin. "Ich finde es nachvollziehbar, dass sich die Bedürfnisse von Kindern nicht pauschal an den Werten für Erwachsene orientieren dürfen", hob Leutheusser hervor. Es sei nun Aufgabe des Gesetzgebers, den Anspruch auf das Existenzminimum zu konkretisieren. Sie verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der kinderbezogene Ansatz im Unterhaltsrecht bereits verankert sei. Welche Auswirkungen das Urteil auf das Unterhaltsrecht haben werde, lasse sich verlässlich erst nach der jetzt erforderlichen Neubestimmung der Regelsätze für Kinder einschätzen. "Ich gehe aber davon aus, dass diese Neubestimmung zeigen wird: Die Erhöhung des Mindestunterhalts zu Jahresbeginn deckt das kindliche Existenzminimum ab", versicherte die Ministerin.

Quelle: Rheinische Post

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