Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Verfassungswidrige Überwachung wird fortgeschrieben

Verfassungswidrige Überwachung wird fortgeschrieben

Archivmeldung vom 24.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Per Gesetz soll das Zollkriminalamt für weitere zwei Jahre ermächtigt werden, die Post und die Telekommunikation präventiv zu überwachen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum "großen Lauschangriff" die gängige Überwachungspraxis gerügt und ihr enge Grenzen gesetzt. Damit war auch klar, dass die Ermächtigung des Zollkriminalamtes zur präventiven Überwachung von Post- und Telekommunikations-Geheimnisses verfassungswidrig ist.

Die Bundesregierung und der Bundestag hatten eine Frist bis zum 31. 12. 2005, um das entsprechende Gesetz zu ändern. Nun geschieht das Gegenteil. Im Eilverfahren soll das alte, verfassungswidrige Gesetz verlängert werden. Das ist ein Affront gegen das Grundgesetz und verbriefte Bürgerrechte.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gebot in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige