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Jung: Rot-Rot bei der Fahndung nach Asylunberechtigten im Erklärungsdickicht

Archivmeldung vom 25.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Jung (2018)
Thomas Jung (2018)

Bild: AfD Deutschland

Die Polizei fahndet in Deutschland zum Stichtag 31.12.2017 nach fast 300.000 Menschen, die festgenommen werden sollen.126.327 davon sind Ausländer, die das Land verlassen müssten. Wie viele davon im Land Brandenburg von 2015 bis Mitte 2018 durchgeführt wurden, weiß die Landesregierung nicht genau. Zitat aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD (6/3896): „Eine Differenzierung, wie viele Ausschreibungen Ausländerinnen und Ausländer mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung betrafen und betreffen, wird statistisch nicht erfasst (6/9775).“

Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg hat im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.08.2018 in 2834 Fällen um Personenfahndungen bei der Polizei ersucht, genauer: 717 (2015), 1580 (2016), 174 (2017) und 363 (bis zum 31.8.18). 609 Ausschreibungen zu Festnahmen hat es hier gegeben, Mehrfachfälle inklusive. Wie viele genau? Ungewiss, denn:  Es wird leider „statistisch nicht erfasst, ob nach einzelnen Personen mehrfach gefahndet wurde, da sie aufgetaucht und später erneut untergetaucht waren.“

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: „Rund 6800 Menschen in Brandenburg waren Ende 2017 ausreisepflichtig, 1850 abgelehnte Asylbewerber gingen, ein Drittel wurde abgeschoben. Wie effizient die Landesregierung bei der Fahndung nach den vielen tausend Asylunberechtigten arbeitet, bleibt unklar. 2834 Fahndungsersuchen gab es. Mit welchem Erfolg? Unklar. Offensichtlich fühlt sich die rot-rote Landesregierung im Erklärungs- und Zahlendickicht wohl. Wenn ich dann höre, dass „zur Fahndung ausgeschriebene, ausreisepflichtige Personen nach ihrem Wiederauftauchen tatsächlich abgeschoben werden können“, fühle ich mich an Realsatire erinnert. Natürlich kann man nur jemanden abschieben, den man auch hat. Und genau da lässt der SPD-Innenminister die Zügel locker. Immerhin hat die Polizei jetzt zur Koordinierung bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet. Wenigstens etwas. Würde konsequenter bei Rechtsverstößen abgeschoben, gäbe es diese Diskussion gar nicht.“

Quelle: AfD Deutschland

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