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AfD verzichtet auf Berufung im Prozess gegen die Bundestagsverwaltung

Archivmeldung vom 02.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Die Alternative für Deutschland wird auf die zunächst formal angekündigte Berufung im Rechtsstreit mit der Bundestagsverwaltung über einer von dieser wegen eines vermeintlichen Parteispendensachverhalts im Zuge wahlkampfunterstützender Maßnahmen durch die Goal AG in den ersten Monaten des Jahres 2016 verhängten Strafzahlung verzichten.

Dies entschied heute der Bundesvorstand in seiner Präsenzsitzung, nachdem der Parteikonvent am vergangenen Samstag den Vorgang nach umfänglicher Information über den Sachverhalt an den Bundesvorstand zurückverwiesen hatte. Die von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269.400 Euro wird damit in Kürze Rechtskraft erhalten, der Betrag von den turnusmäßigen Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung abgezogen werden.

„Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, denn wir akzeptieren damit eine Strafzahlung der Bundestagsverwaltung, von deren Unrechtmäßigkeit wir alle zutiefst überzeugt sind. Aber manchmal sind Recht haben und Recht bekommen eben einfach zwei unterschiedliche Dinge, wer hätte das noch nicht erlebt“ so AfD-Bundesprecher Jörg Meuthen zu dieser Entscheidung.

„Die Akzeptanz der Strafzahlung folgt hier rein nüchternen Erwägungen und nicht einer veränderten Bewertung des Vorgangs. Denn natürlich kann es sich bei den wahlkampfunterstützenden Maßnahmen schon rein sachlogisch nicht um Parteispenden im Sinne des § 25 PartG gehandelt haben. Es handelte sich stattdessen um eine reine sog. Parallelaktion der Goal AG, auf die weder die Partei noch ich selbst Einfluss genommen haben. Es ist kein Cent Geld geflossen, es gab keine Bestellung, keine Lieferung, keine aktive Mitwirkung oder auch nur faktische Mitwirkungsmöglichkeit an der Aktion der Goal AG. Dennoch hat die Bundestagsverwaltung den Vorgang als einen Parteispendenvorgang klassifiziert und unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde in erster Instanz abgewiesen. Wir halten den Strafbescheid wie auch die Abweisung unserer Klage unverändert für sachlich falsch und anfechtenswert.

Laut anwaltlicher Einschätzung ist es – nach mündlicher Verhandlung und mittlerweile vorliegender Urteilsbegründung – eher fraglich, dass wir mit unserer Rechtsauffassung in weiteren Instanzen obsiegen würden. Wegen des Präzedenzcharakters des Falls ist das Verfahren sehr aufwendig und sind die Kosten des Rechtsbeistands sehr hoch. Zugleich bestünde die Gefahr einer weiteren späteren gezielten und unzutreffenden, aber erfolgreichen medialen Verzerrung und Aufbauschung des Vorgangs als sogenannte ‚Parteispendenaffäre‘, was sich insbesondere im Wahljahr 2021 negativ für die Partei auswirken könnte.

In Abwägung aller Gründe haben wir uns deshalb in nüchterner Abwägung der Chancen und Risiken dazu entschlossen, auf den weiteren Versuch, unser Recht in dieser Sache durchzusetzen zu versuchen, zu verzichten“, erklärt Meuthen.

Quelle: AfD Deutschland

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