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Justizminister: Verlängerung der Corona-Maßnahmen nicht möglich

Archivmeldung vom 28.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einer Verlängerung der Corona-Maßnahmen durch die Länder eine Absage erteilt. "Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern", schrieb er am Montag bei Twitter. Danach gelte die Hotspot-Regelung.

"Am Gesetz kann auch eine Gesundheitsministerkonferenz nichts ändern, sondern nur der Deutsche Bundestag", fügte der FDP-Politiker hinzu. Das Portal "Business Insider" hatte zuvor berichtet, dass die Länder angesichts der hohen Infektionszahlen die bisherigen Corona-Regeln noch weiter verlängern wollen. Das Portal hatte sich auf einen Beschlussentwurf für die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag berufen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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