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Nach der Verwandtenaffäre: Rechnungshof rügt Mängel

Archivmeldung vom 13.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen Freistaat Bayern
Wappen Freistaat Bayern

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hält dem Landtag in seinem Sonderbericht zur Verwandtenaffäre schwere Mängel im Bezahlungssystem der bayerischen Abgeordneten vor. So habe es unzureichende Kontrollen und gesetzliche Defizite gegeben, heißt es in dem 63 Seiten starken Bericht, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Teile der Abgeordnetenfinanzierung stellen die Rechnungsprüfer grundsätzlich in Frage. Sie werfen auch die brisante Frage auf, ob Abgeordnete die an Familienmitglieder durchgereichten Staatsgelder zurückzahlen müssen, weil die Rechtsgrundlage dafür schon seit 2004 entfallen sei. Die Prüfer verlangen eine grundlegende Reform des Systems der Abgeordnetenfinanzierung. In ihrem Bericht schlagen sie vor, eine unabhängige Kommission mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Der Bericht ist das Ergebnis einer Sonderprüfung, mit der sich der ORH in die laufende Affäre eingeschaltet hatte. Ihm hatte es nicht genügt, dass der Landtag von sich aus mit einigen Reformen die Konsequenzen daraus gezogen hatte, dass Abgeordnete Ehefrauen und Kinder jahrelang bei sich angestellt und auf Staatskosten bezahlt hatten. Die Rechnungsprüfer sind der Meinung, dass die Verwandtenbeschäftigung schon seit dem Jahr 2004 nicht mehr rechtmäßig war.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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