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Otte: Befugnisse der Disziplinarvorgesetzten stärken

Archivmeldung vom 28.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Henning Otte  (2019)
Henning Otte (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am heutigen Mittwoch wird der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften im Deutschen Bundestag debattiert. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, Henning Otte: "Auf schwere Dienstvergehen muss die Bundeswehr angemessen und zeitnah reagieren können."

Otte weiter: "Das ist besonders wichtig, um schnell und effektiv Extremisten aus dem Dienst entfernen zu können. Deshalb wollen wir mit den geplanten Änderungen soldatenrechtlicher Vorschriften die Befugnisse des Dienstherrn erweitern.

Dazu gehören eine Stärkung der Disziplinarvorgesetzten, längere Verjährungszeiten bei einfachen Dienstvergehen und die länger bestehende Möglichkeit zur fristlosen Entlassung im Fall besonders schwerer Dienstvergehen.

Wir setzen damit auch ein klares Zeichen, dass wir Extremisten in der Bundeswehr nicht dulden. Es gilt, den guten Ruf der Truppe zu bewahren. Denn bei der weit überwiegenden Anzahl der Angehörigen der Bundeswehr handelt es sich um tadellose Soldatinnen und Soldaten, die vorbildlich ihre Pflicht erfüllen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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