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Barth: Taxi, Taschengeld, Flüge? Asylbewerber nicht besser stellen als deutsche Bürger

Archivmeldung vom 06.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
André Barth (2020)
André Barth (2020)

Bild: AfD Deutschland

„Es sind die falschen Anreize, die Wirtschaftsmigranten nach Deutschland und Sachsen zieht“, sagt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen, André Barth, angesichts der Tatsache, dass der Freistaat Sachsen im Jahr 2019 für Asylbewerber 95.000 Euro für Taxifahrten plus annähernd 2,5 Millionen Euro für Taschengeld ausgegeben hat, wie aus Anfragen (7/2005) und (7/2003) der Fraktion an die Landesregierung ersichtlich ist.

Darin bestehe eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den sächsischen Bürgern, die nicht in den Genuss deratiger Zahlungen kommen: „Ich finde es unanständig, wenn Asylbewerber mit dem Taxi auf Kosten der Steuerzahler fahren dürfen. Sächsischen Bürgern, selbst wenn sie alt und gebrechlich sind, wird ein derartiger Service vorenthalten. Es darf jedoch keine Sonderregeln geben. Auch Asylbewerber könne in Sachsen mit Bus und Bahn fahren. Fragwürdig sind auch die 500.000 Euro für Flüge, die der Steuerzahler tragen muss. Da es sich nicht um die Abschiebekosten handelt, müssen es Flüge innerhalb von Deutschland sein.

Die 2,5 Millionen Euro Taschengeld für Asylbewerber müssen zudem komplett gestrichen werden. CDU-Ministerpräsident Kretschmer muss endlich diese Vollversorgung beenden. Es sind diese falschen Anreize, die Wirtschaftsmigranten nach Deutschland und Sachsen weiterreisen lassen, nachdem sie bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt oder sicheren Boden betreten haben. Neuankömmlinge müssen solange mit Sachleistungen versorgt werden, bis klar ist, ob sie wieder in ihre Heimat zurückkehren müssen“, sagt Barth.

Quelle: AfD Deutschland

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