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Doch keine Schuldenbremsen-Ausnahme für Ahrtal-Fluthilfen

Archivmeldung vom 17.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
OOPS! Rein zufällig, versehentlich, was für ein Wunder...(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung wird 2024 vorläufig nicht von der Notfalloption der Schuldenbremse Gebrauch machen. So werden die Fluthilfen für das Ahrtal in Höhe von 2,7 Milliarden Euro aus dem regulären Bundeshaushalt 2024 finanziert, berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise.

"Dem Deutschen Bundestag liegt vor der Bereinigungssitzung am Donnerstag kein entsprechender Antrag der Bundesregierung vor. Demnach wird es auch keine Ausnahme geben", sagte ein Koalitionär dem "Handelsblatt". Andere Koalitionäre und Regierungsvertreter bestätigten dies. Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November war der 2021 nach der Flutkatastrophe im Ahrtal aufgelegte Fluthilfefonds verfassungswidrig geworden. 

Die Hilfen müssen damit neu beschlossen werden. Bei der Haushaltseinigung im Dezember hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erklärt, die Bundesregierung werde für das Jahr 2024 einen "Überschreitensbeschluss" auf den Weg bringen, womit die Bundesregierung die Notfalloption im Rahmen der Schuldenbremse ziehen würde, um die Fluthilfen zu finanzieren. Das Bundesfinanzministerium sprach dagegen von einem Prüfauftrag. Im Haus von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) fürchtet man neue verfassungsrechtliche Risiken, wenn wegen der Flut von 2021 noch einmal die Schuldenbremse ausgesetzt würde. Das Haus hatte deshalb auch ein Rechtsgutachten anfertigen lassen. Auch eine Expertenanhörung in der vergangenen Woche habe nochmals die Risiken deutlich gemacht, sagte ein Regierungsvertreter. 

Zugleich hat sich die finanzielle Situation des Bundes kurzfristig etwas entspannt. So hat der Bund im vergangenen Jahr nicht alle Mittel ausgeschöpft, die ihm zur Verfügung standen. In der Folge verringerte sich die Entnahme aus der Rücklage um 6,3 Milliarden Euro, wie das Finanzministerium mitteilte. Diese Summe steht im Jahr 2024 nun zusätzlich zur Verfügung. Damit könnten die 2,7 Milliarden Euro an Fluthilfe auch problemlos aus dem regulären Etat finanziert werden. Offen ist noch, ob die Bundesregierung im weiteren Jahresverlauf die Schuldenbremse aussetzt, um die Ukraine stärker zu unterstützen. Die Koalition hatte sich im Dezember darauf verständigt, dies zu tun, falls dies die Situation erfordere.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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