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Zeitung: Fast 50 externe Mitarbeiter sitzen in Bundesministerien

Archivmeldung vom 05.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Michael Hartmann Bild: spdfraktion.de
Michael Hartmann Bild: spdfraktion.de

In den Bundesministerien arbeiten fast 50 Interessenvertreter. Das geht laut der Tageszeitung "Die Welt" aus dem aktuellen "Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" des Bundesinnenministeriums hervor. Demnach waren im zweiten Halbjahr 2012 48 externe Personen in den obersten Bundesbehörden tätig.

Damit ist die Zahl der Abgesandten weiter gesunken. In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres gab es noch 62 externe Mitarbeiter in den Ministerien. Ein Großteil der externen Mitarbeiter überschreite die vorgeschriebene Einsatzdauer von sechs Monaten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, wirft der Bundesregierung daher einen Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen vor: Angesichts der neuen Zahlen könne "niemand mehr von einem temporären Wissensaustausch sprechen", sagte Hartmann der "Welt". Ein externer Mitarbeiter war laut Bericht 103 Monate im Einsatz.

SPD-Politiker Hartmann kritisiert zudem, dass der Bericht nur Teilen des Parlaments zugeschickt wird. "Ich fordere schon lange, die Berichte im Internet zu veröffentlichen", sagte Hartmann. Über 30 kommen vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. In fünf Fällen kommen die Mitarbeiter jedoch von Unternehmen und zwei Mal vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Ein Mitarbeiter des BDI sitzt noch bis September im Auswärtigen Amt. In seiner Einsatzbeschreibung heißt es unter anderem, er solle sich "in die komplexe Materie der Investitionsgarantien einarbeiten". Es ist wiederum die deutsche Industrie, die beim Gang ins Ausland auf diesen Schutz durch die Bundesregierung setzt. Eigentlich verbieten die Regeln einen Einsatz dort, wo sich Geschäftsinteressen nahezu berühren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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