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Bundesrat beschließt Gesetz zu Gentests an Embryonen

Archivmeldung vom 23.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Der Bundesrat hat das Gesetz zu Gentests an Embryonen beschlossen. Die Länderkammer stimmte der Möglichkeit zur Präimplantationsdiagnostik am heutigen Freitag in Berlin zu. Zuvor hatte das Gesetz im Juli den Bundestag passiert.

Demnach ist es in bestimmten Fällen künftig legal diese Gentest durchzuführen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Paare eine Veranlagung zu schwerwiegenden Erbkrankheiten haben. Dem Gesetz zufolge muss in jedem Einzelfall eine Ethikkommission der Untersuchung zustimmen sowie eine Beratung der Betroffenen erfolgen. Außerdem kann der Test nur an zugelassenen Zentren durchgeführt werden.

Katholische Kirchenvertreter kritisierten das Gesetz und lehnen es grundsätzlich ab. Nötig war die Neuregelung aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte 2010 festgestellt, dass die PID unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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