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Bundesverfassungsgericht stoppt EFSF-Sondergremium

Archivmeldung vom 28.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das sogenannte Neuner-Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF verstößt größtenteils gegen die Verfassung. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Nur wenn das Sondergremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar, befand Karlsruhe.

Das Neuner-Gremium sollte in besonders dringenden oder vertraulichen Fällen statt des Bundestags-Plenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF fällen. Das Verfassungsgericht stärkte mit dem Urteil die Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der Euro-Rettung. Geklagt hatten die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz, die sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Bereits Ende Oktober 2011 hatte Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlassen und das Gremium zunächst gestoppt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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