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Verband der Leitenden Krankenhausärzte e.V. (VLK) kritisiert den heute verabschiedeten 2. Schutzschirm für Krankenhäuser

Archivmeldung vom 18.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Krankenhaus (Symbolbild)
Krankenhaus (Symbolbild)

Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Protest und Enttäuschung kennzeichnen die Reaktion der Krankenhäuser auf den im Rahmen des dritten Infektionsschutzgesetzes verabschiedeten 2. Schutzschirm für die Krankenhäuser. Dieser ist weder ausreichend, noch praktikabel und lässt viele im Regen stehen.

Obwohl die Anzahl der Kliniken, die der 2. und 3. Notfallversorgungsstufe angehören noch nicht einmal genau bekannt ist (wir gehen derzeit von ca. 350 aus), beschränken sich die Liquiditätshilfen auf die Häuser dieser Stufe. Die weitaus größere Zahl der Häuser der Stufe 1, die maßgeblich an der Versorgung von Covid-19 Patienten beteiligt sind, ist unberücksichtigt.

Auch die Allgemeinstationen der Kliniken mit Covid-19 Patienten sind zu berücksichtigen, da im Verhältnis bis 5:1 dort mehr Patienten als auf Intensiv (derzeit ca. 4000) behandelt werden. Hier führen die Isoliermaßnahmen zu zahlreichen Bettensperrungen und dadurch hohen finanziellen Einbußen. Bei allem Verständnis, dass der 2. Schutzschirm differenzierter ausgestattet werden soll, diese Regelungen sind unzureichend. Die Länder in den besonders von der Pandemie betroffenen Regionen sind aufgefordert von ihrem Recht Gebrauch zu machen, weitere Kliniken zu benennen, damit diese unter den Schutzschirm fallen.

Auch das Bundesministerium für Gesundheit ist aufgefordert nachzubessern und die Freihaltepauschalen auf die Allgemeinstationen der betroffenen Kliniken zu erweitern. Die Verschiebung planbarer Eingriffe muss in den besonders betroffenen Regionen behördlich angeordnet werden, um zusätzliche Kapazitäten auf den Intensivstationen zu generieren und rechtssicher zu sein. Die Pflegepersonaluntergrenzen sollten weiter ausgesetzt bleiben, nicht um das Personal zu überlasten, sondern um auf zu befürchtenden Infektionen auch bei Mitarbeitern flexibler reagieren zu können. Die Begrenzung der Maßnahmen bis zum 31.01.2021 wird nicht ausreichen. Wie im Parlament heute mehrfach gesagt befinden wir uns weiter in einer kritischen Phase der Pandemie. Zur Beherrschung der damit verbundenen Herausforderungen benötigen die Kliniken eine adäquate Unterstützung, die so noch nicht gegeben ist.

Quelle: Verband der leitenden Krankenhausärzte (ots)

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