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PPWR umsetzen: Verbände fordern Pflicht für kompostierbare Obst- und Gemüsebeutel

Freigeschaltet am 15.07.2025 um 10:10 durch Sanjo Babić
Einfache Kompostmiete aus verzinktem Volierendraht, Maschengröße 25 × 50 mm (Symbolbild)
Einfache Kompostmiete aus verzinktem Volierendraht, Maschengröße 25 × 50 mm (Symbolbild)

Foto: Hungchaka
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erkennt die EU die Rolle industriell kompostierbarer Kunststoffe für bestimmte Verpackungsanwendunge an, um die getrennte Sammlung von Bioabfällen zu verbessern und Einträge von Mikroplastik zu reduzieren.

Die Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e. V. (INAK) hat heute gemeinsam mit der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, Plastics Europe Deutschland, European Bioplastics, Polykum, C.A.R.M.E.N. und dem nova-Institut ein Positionspapier veröffentlicht, das konkrete Empfehlungen zur nationalen Umsetzung der Vorgaben gibt.

Im Mittelpunkt steht die Forderung, alle sehr leichten Kunststofftragetaschen, die als Obst- und Gemüsebeutel verwendet werden, künftig verpflichtend aus zertifiziert industriell kompostierbarem Material herzustellen. "Wer Bioabfälle sauber erfassen will, braucht geeignete und praxistaugliche Sammelhilfen und dafür haben sich kompostierbare Obst- und Gemüsebeutel in anderen EU-Ländern längst bewährt", sagt Katrin Schwede, Geschäftsführerin der INAK.

Mehrfachnutzen kompostierbarer Beutel

Zertifiziert industriell kompostierbare Beutel für loses Obst und Gemüse leisten mehrfach einen Beitrag zur Nachhaltigkeit:so werden sie zunächst im Einzelhandel zum hygienischen Transport genutzt, können anschließend zur Frischhaltung von Lebensmitteln beitragen, und schließlich als Sammelhilfe für Küchenabfälle dienen. Gleichzeitig wird durch ihren Einsatz der Fremdstoffanteil im Bioabfall reduziert, insbesondere herkömmliche PE-Beutel, die häufig fälschlich in der Biotonne landen.

Klare politische Weichenstellung nötig

Artikel 9 der PPWR gibt den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, über die zukünftig europaweit verpflichtend kompostierbaren Anwendungen wie Obst- und Gemüseaufkleber, Teebeutel und Kaffeepads hinaus weitere Verpackungsanwendungen national verpflichtend kompostierbar zu machen, darunter sehr leichte Kunststofftragetaschen. "Das ist ein konsequenter Schritt in Richtung biologischer Kreislaufwirtschaft und ein wirksames Instrument, um die Qualität des Bioabfalls zu verbessern, Mikroplastikeinträge zu reduzieren und die Getrennterfassung organischer Abfälle zu stärken", so Schwede weiter. Zertifizierte Beutel nach DIN EN 13432 und DINplus werden in industriellen Kompostierungsanlagen innerhalb üblicher Behandlungszeiten vollständig abgebaut und erfüllen strenge Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Ökotoxizität.

Quelle: Initiative natürliche Kreislaufwirtschaft e.V. (INAK) (ots)

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