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Nachträgliche Verurteilung freigesprochener Mörder: DRB begrüßt Vorstoß

Archivmeldung vom 29.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, S. Hofschläger

Der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, frei gesprochene Mordverdächtige unter bestimmten Umständen nachträglich verurteilen zu können. "Es wäre schwer erträglich, einen Mörder unbestraft zu lassen, dem die Tat durch fortentwickelte wissenschaftliche Methoden später nachgewiesen werden kann", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Spiegel".

Die Große Koalition prüft, wie bei Mord oder Völkermord eine Wiederaufnahme ermöglicht werden kann, wenn etwa an vorhandenen Beweisstücken belastende DNA-Spuren gefunden werden. Allerdings bewege sich die Bundesregierung dabei verfassungsrechtlich auf "schmalem Grat", so der DRB-Bundesgeschäftsführer weiter. Laut Grundgesetz darf niemand wegen derselben Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden. Das Bundesjustizministerium gehe davon aus, dass für die Gesetzesreform eine Verfassungsänderung nötig wäre, teilte ein Sprecher mit. Es zeichne sich zudem ab, dass die Änderung nur für zukünftige Fälle möglich erscheine. Der Fall Frederike von Möhlmann bliebe damit außen vor, so der Sprecher weiter. Die damals 17-Jährige aus Oldau bei Celle wurde im Herbst 1981 erstochen. Erst gut 30 Jahre später entdeckten Ermittler an ihrer Unterhose DNA-Spuren des in dem Fall freigesprochenen Ismet H.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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