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Regierung duldet Preistricks von Generika-Herstellern

Archivmeldung vom 30.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesgesundheitsministerium nimmt offenbar billigend in Kauf, dass Generika-Hersteller Vorschriften aus dem Arzneimittel-Sparpaket umgehen. Nach Informationen von NDR Info kennt das Ministerium spätestens seit Anfang November das Problem, sieht aber keinen Handlungsbedarf. Das belegt ein Brief aus dem Bundesgesundheitsministerium, der NDR Info vorliegt.

Mehrere Generika-Hersteller haben Mitte Dezember für zahlreiche Arzneimittel die Preise kurzfristig angehoben. Bereits Anfang Januar sollen sie wieder gesenkt werden. Damit können die Hersteller einen Rabatt umgehen, den sie eigentlich den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen.

In einem Brief vom 3. November 2006 an ein Tochterunternehmen des Apothekerverbandes ABDA bestätigt ein Referatsleiter des Gesundheitsministeriums, dass dieses Vorgehen rechtens sei. Der Referatsleiter gibt den Pharmaherstellern indirekt sogar grünes Licht, die Gesetzeslücke auszunutzen. Der Beamte schreibt: "Ich rege an, diese Auffassung auch mit den Verbänden der pharmazeutischen Industrie [...] abzustimmen."

Das Gesundheitsministerium sieht bis heute keinen Grund, die Gesetzeslücke zu schließen. Das teilte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin mit. Die Befürchtungen der Krankenkassen, dass das Verhalten der Pharmaunternehmen hohen finanziellen Schaden verursachen könnte, nannte sie nicht nachvollziehbar. Nach Schätzungen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben bereits 14 Generika-Hersteller die Gesetzeslücke ausgenutzt. Dadurch hätten die Kassen einen Einnahmeverlust von 150 Millionen Euro. Die Belastung könne sogar auf bis zu 1,5 Milliarden Euro ansteigen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen darauf hin, dass sie die Regierung rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes auf das Problem hingewiesen hätten.

Quelle: Pressemitteilung NDR Norddeutscher Rundfunk


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