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Regierung will zur Stärkung der Verbraucherrechte Musterklagen einführen

Archivmeldung vom 12.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Um Verbraucherrechte zu stärken, will die Bundesregierung im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf für sogenannte Musterfeststellungsverfahren auf den Weg bringen. "Wir wollen den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland weiter ausbauen", sagte Gerd Billen, zuständiger Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Verbraucherorganisationen müssten die Möglichkeit haben, Verbraucherrechte wirksam und "auf Augenhöhe" vor Gericht durchzusetzen. Mit einem Musterfeststellungsverfahren könnten nach Angaben des Staatssekretärs qualifizierte Verbände "massenhaft auftretende verbraucherrechtliche Streitigkeiten mit nur einer Klage und dem Ziel der Klärung zentraler Voraussetzungen und Rechtsfragen vor Gericht bringen." Das diene der Einheitlichkeit der Rechtssprechung und schone die Ressourcen der Justiz, so Billen. Er betonte jedoch, dass es keine Verfahrensregeln geben werde, die eine missbräuchliche Klageindustrie wie in den USA entstehen ließen. "Wir wollen vermeiden, dass spezialisierte Großkanzleien Sammelklagen allein aus eigenem Profitstreben ins Rollen bringen und Unternehmen völlig unabhängig von der Rechtslage zu sachwidrigen, aber teuren Vergleichen zwingen", sagte Billen der Redaktion.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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