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Schwerkriminelle dürfen für offenen Vollzug Stadt wechseln

Archivmeldung vom 18.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Zwei Drogenhändler, die im vorigen Jahr vom Hamburger Landgericht zu langer Haft verurteilt worden sind, verbüßen ihre Strafen im offenen Vollzug in Berlin. Das bestätigte eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft dem "Spiegel".

Die beiden Straftäter hatten sich kurz nach ihrer Verurteilung von Hamburg nach Berlin umgemeldet, wie ein Sprecher des Landgerichts in der Hansestadt sagte. Strafgefangene werden in der Regel in der Nähe ihres Wohnorts untergebracht. Nach "Spiegel"-Informationen handelt es sich bei einem Täter, der im April 2021 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Er hatte mit einem Freund unter anderem etwa 25 Kilo aus den Niederlanden geordert, um sie in Deutschland weiterzuverkaufen.

Bei dem zweiten Täter handelt es sich um einen Mann, der im Juni 2021 zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Beide machen sich offensichtlich zunutze, dass Berlin sich beim Strafvollzug lockerer gibt als andere Bundesländer. Laut Daten des Statistischen Bundesamts waren Ende März 2021 etwa 27 Prozent der Berliner Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten im offenen Vollzug. Deutschlandweit lag die Quote bei knapp 15 Prozent. In Bayern und Thüringen lag sie bei weniger als 5 Prozent. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) übte scharfe Kritik an der Praxis in der Hauptstadt.

"Berlin rollt Verbrechern den roten Teppich aus, und Hamburg guckt zu", sagte Jan Reinecke, Hamburger BDK-Landeschef. In Berlin sei "der offene Vollzug für schwerkriminelle Drogenhändler die Regel". Täter aus dem Milieu der organisierten Kriminalität seien für den offenen Vollzug nicht geeignet. Er sei für sie "eine Kontaktbörse, um ihr Netzwerk zu erweitern". Die Berliner Justizbehörde wollte sich zu den Fällen nicht äußern. Auch die Anwälte der beiden Straftäter äußerten sich nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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