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DStGB fordert Nachbesserungen im neuen Meldegesetz

Archivmeldung vom 09.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgen und den Meldebehörden für schutzwürdig. "Es darf noch nicht mal der Anschein entstehen, dass Daten ohne Einwilligung des Betroffenen weitergeben werden könnten", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.

Deswegen sollte die Weitergabe - wie im ursprünglichen Gesetzentwurf auch vorgesehen - an die Einwilligung der Betroffenen geknüpft werden. Eine bloße Widerspruchslösung reicht nicht. Völlig unverständlich ist, dass in dem neuen Gesetz vorgesehen ist, dass ein solcher Wiederspruch nicht möglich ist, wenn die Firmen bereits die Daten haben und sie lediglich überprüfen lassen wollen. Der DStGB fordert den Bundesrat auf, die notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen.

Quelle: Deutscher Städte- u. Gemeindebund (ots)

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