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Bundesregierung rechnet weiter mit Rückgang der Inflation

Archivmeldung vom 13.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Blind, nichts sehen wollen, ignorant (Symbolbild)
Blind, nichts sehen wollen, ignorant (Symbolbild)

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Bundesregierung glaubt weiterhin, dass es in den beiden kommenden Jahren einen kräftigen Rückgang der Inflationsrate gibt - die im November laut Statistischem Bundesamt bei 5,2 Prozent lag. Wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt, sei die derzeitige Inflationsrate unter anderem durch "Sonderfaktoren" erhöht.

Genannt werden die zeitweilige Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020, Maßnahmen des Klimapakets zu Beginn des Jahres sowie insbesondere die kräftige Verteuerung von Energie durch die weltweit gleichzeitig erhöhte Nachfrage im Zuge der konjunkturellen Erholung. Ab dem Jahr 2022 sollen diese Faktoren allerdings eine weitaus geringere Bedeutung haben beziehungsweise ganz entfallen - glaubt die Bundesregierung.

Sie verweist dabei weiterhin auf die schon einige Wochen alte Herbstprojektion, in der für dieses Jahr eine Inflationsrate von drei Prozent und im kommenden Jahr von 2,2 Prozent erwartet wird - die 2023 gar auf 1,7 Prozent sinken soll. Zur Entlastung der Strompreise seien überdies in diesem Jahr Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt auf das EEG-Konto erfolgt. Dass viele Strom- und auch Gasanbieter gerade erst zum 1. Januar die Preise kräftig angehoben haben, könnte entsprechenden Hoffnungen aber einen Strich durch die Rechnung machen.

Die Bundesregierung kann nach eigenen Angaben trotzdem keine Notwendigkeit erkennen, eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrag zu empfehlen, wie es die AfD in ihrer Anfrage ins Spiel bringt. Dieser Jahresfreibetrag, mit dem das Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, beträgt in diesem Jahr 9.744 Euro und wird im Jahr 2022 auf 9.984 Euro erhöht. Für eine Erhöhung der Regelbedarfe in der Grundsicherung gebe es keine Anhaltspunkte, heißt es in der Antwort. Kosten für Unterkunft und Heizung würden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gesondert gewährt, schreibt die Regierung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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