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Renate Künast zur gesetzlichen Neureglung der Sterbehilfe: "Der Staat muss sich raushalten."

Archivmeldung vom 22.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

"Wir müssen nicht alle Fälle regeln, sondern wir müssen nur sagen, was die Fälle sind, die zwingend bestraft werden müssen", sagte Bundestagsabgeordnete Renate Künast (B90/Grüne) zur aktuellen Sterbehilfe-Debatte live bei stern TV.

Zuvor hatte stern TV über Rita Wiederhold berichtet. Die 68-Jährige leidet an der tödlichen Nervenkrankheit Amyotropher Lateralsklerose, kurz ALS. Wie viele unheilbar Kranke, möchte auch sie ihr Leid irgendwann selbst beenden können. Unterstützen solle sie dabei ein Sterbehelfer, der durch die Bereitstellung eines tödlichen Medikaments ihren Suizid ermöglichen soll, erklärte sie im Interview.

Zu Gast war auch der Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg (CDU). Er fordert, die Beihilfe zur Selbsttötung künftig unter Strafe zu stellen. Sterbenskranken Menschen solle im Gegenzug besser geholfen werden: "Wir wollen die Palliativmedizin weiter ausbauen."

Bislang steht die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland nicht unter Strafe. Renate Künast dazu bei stern TV: "Es wäre die beste Variante, wir würden gar nichts daran ändern."

Anfang November will der Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der sogenannten Sterbehilfe und ein mögliches Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung abstimmen. Grundlage dafür bilden vier fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe. Erarbeitet wurden diese von Parlamentariergruppen. Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) fordert Straffreiheit bei einer Beihilfe zum Suizid. Der Gegenentwurf der Gruppe um Patrick Sensburg (CDU) und Thomas Dörflinger (CDU) fordert hingegen eine Verschärfung der Rechtslage. Demnach soll die Beihilfe zur Selbsttötung zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Quelle: STERN TV (ots)

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