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Regierung will "Konto für Jedermann" ab Mitte 2016 vorschreiben

Archivmeldung vom 27.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die deutsche Kreditwirtschaft soll nach Plänen der Bundesregierung spätestens ab Mitte 2016 jedem Bürger, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, ein Bankkonto bereitstellen müssen. Der Gesetzentwurf zum "Konto für Jedermann" soll bereits am Mittwoch vom Kabinett beschlossen und spätestens zum 1. Juni 2016 in Kraft treten, erfuhr die "Rheinische Post" aus Regierungskreisen.

Dem Entwurf zufolge sollen Banken künftig verpflichtet werden, jedem berechtigten Verbraucher ein Zahlungskonto mit Basisfunktionen anzubieten. Berechtigt sei jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, "einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können", heißt es in dem Gesetzentwurf. Verbraucherschützer begrüßen das Vorgehen der Bundesregierung.

"Dass das Girokonto für Jedermann kommt, ist ein Meilenstein für Verbraucher", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller. Alle Verbraucher müssten Zugang zu einem Basiskonto haben, auch finanziell schwache Verbraucher, Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge. "Damit diese Menschen aber vom Basiskonto profitieren, muss es bezahlbar sein. Hier braucht es eine klare gesetzliche Regelung", sagte Müller.

Laut EU-Kommission haben rund 670.000 Menschen in Deutschland kein Girokonto. Betroffen sind etwa Obdachlose, Studenten, Saisonarbeiter oder Asylbewerber. Verbraucherschützer haben immer wieder kritisiert, dass auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft von 1995 nicht jedem Bürger den Kontozugang ermöglicht habe. Bisher können Banken einen Antragsteller zurückweisen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, dass dieser anfallende Kontogebühren nicht zahlen kann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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