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Gesetzlich legitimierte Freiheits-Einschränkungen – ein Skandal, der uns alles Gehabte kosten kann!

Archivmeldung vom 16.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dürfen Gesetze das Leben eines oder aller Menschen zur Qual machen? (Symbolbild)
Dürfen Gesetze das Leben eines oder aller Menschen zur Qual machen? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Seit März 2020 leidet unsere Bevölkerung unter den massiven Freiheits-Einschränkungen aufgrund von Corona. Viele Gerichte haben in letzter Zeit damit begonnen, diese Maßnahmen zu prüfen und festgestellt, dass sie nicht rechtmäßig sind, weil sie nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber erlassen wurden. Dieses Versäumnis soll nun wohl eiligst am 18. November 2020 durch eine gesetzliche Änderung im Infektionsschutzgesetz nachgeholt werden. Dies berichtet der "S&G Hand-Express" in seiner 51. Ausgabe.

Weiter berichtet die Zeitung: "Der allgemeine Paragraph 28 soll ergänzt werden mit Paragraph 28a, der überschrieben ist: „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“. Damit soll das Recht auf Einschränkung unserer Grundfreiheiten durch Beschluss des Deutschen Bundestages manifestiert werden, so Rechtsanwalt Ralf Ludwig vom Verein KlagePATEN.

Das bezeichnet er als einen „veritablen (echten) Skandal“ und appelliert an die Gerichte, die Sachlage genau anzuschauen, vor allem konkret zu prüfen, ob eine Infektionslage, auf die sich das Gesetz gründet, erwiesen ist. Ralf Ludwig: „Infektionen sind aktuell in Deutschland nicht festgestellt. Es werden lediglich PCRTests gemacht. PCR-Tests sind nicht in der Lage, Infektionen festzustellen, sagt auch das Robert Koch-Institut.“ Dennoch, trotz dieser und vieler anderer Bedenken wurde die Gesetzesänderung am 18.11.2020, an einem Tag, durch alle Instanzen durchgeboxt und manifestiert.

Datenbasis: [7] www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/BevSchutzG_BT.pdf


Quelle: S&G Hand-Express 51/2020

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