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Gauland: Kritik des Bundesrechnungshofs zeigt Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses

Archivmeldung vom 10.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Dr. Alexander Gauland (2021)
Dr. Alexander Gauland (2021)

Bild: AfD Deutschland

Zur Kritik des Bundesrechnungshofes an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit: "Die harsche Kritik des Bundesrechnungshofs an den Corona-Maßnahmen ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für Gesundheitsminister Jens Spahn, sondern für die gesamte Bundesregierung."

Gauland weiter: "Sie hat in der Corona-Krise völlig überzogen reagiert und offenbar auch elementare staatspolitische Prinzipien vermissen lassen. Dazu gehört, jederzeit verantwortungsbewusst mit dem Geld der Bürger umzugehen.

Es ist ein Armutszeugnis, dass der Bundesrechnungshof die Regierung auffordern muss, 'bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten'. Daran hat es vor allem im Gesundheitsministerium gemangelt, wie etwa die überzogenen Erstattungen an Apotheken für Schutzmasken, die Zweifel an der Zahl der Intensivbetten oder die zahlreichen bekannt gewordenen Betrugsfälle bei der Abrechnung von Corona-Tests gezeigt haben.

Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, in Krisensituationen möglichst schnell zu handeln, darf dies nie dazu führen, dass der Staat Geld verschwendet oder es Betrügern denkbar leicht macht, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bedienen.

Die AfD-Fraktion hat bereits im vergangenen Herbst die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert, um die Maßnahmen der Bundesregierung in der Corona-Krise kritisch und lückenlos zu überprüfen. Der Bericht des Bundesrechnungshofes unterstreicht, wie notwendig eine solche parlamentarische Untersuchung ist."

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)


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