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Wirtschaftsverbände kritisieren Entwurf zum Jahressteuergesetz

Archivmeldung vom 18.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)
Warnen, kritisieren und Fingerzeig (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die großen deutschen Wirtschaftsverbände haben einen Entwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz kritisiert. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Insgesamt acht Wirtschaftsverbände, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Bundesverband der Industrie (BDI) und der Bankenverband, fürchten demnach, dass das Ministerium Unternehmen vorschreiben will, wie sie künftig ihre digitale Buchhaltung gestalten sollen.

Die Zeitung beruft sich auf eine gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Jahressteuergesetz. Darin raten sie dem Ministerium "dringend", von dem Vorhaben in seiner jetzigen Form Abstand zu nehmen. Hintergrund sind Pläne, Paragraph 147b der Abgabenordnung zu ändern. Damit sollen sowohl die Speicherung als auch der Export digitaler Unterlagen vereinheitlicht werden, damit die Finanzämter künftig weniger Arbeit haben. Bisher sei das Einlesen, Verarbeiten und Überprüfen der Daten sehr aufwendig, heißt es in dem Referentenentwurf, zu dem die Verbände nun Stellung genommen haben. Unternehmen jedoch fürchten, dass dies Umstellungskosten in Milliardenhöhe auslösen könnte - und das mitten in der Corona-Zeit.

Der eigentliche Ärger entzündet sich allerdings an der unklaren Ausgestaltung der Pläne. Wie künftig mit den digitalen Daten umgegangen werden soll, regelt nämlich nicht der Gesetzesentwurf. Vielmehr wird darin dem Bundesfinanzministerium die Möglichkeit eingeräumt, die Einzelheiten in einer Rechtsverordnung zu regeln, die nur noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss. "Denkt man diese Vorgaben zu Ende, ist zu befürchten, dass im Ergebnis Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen in Zukunft nur noch mit einem einzigen digitalen Buchhaltungs- beziehungsweise Archivsystem arbeiten müssen, welches von der Finanzverwaltung vorgegeben wird", heißt es in der Stellungnahme. Das jedoch wäre nicht nur eine kleine Anpassung, sondern ein sehr großes und aufwendiges Projekt, "das die unternehmerische Freiheit ganz erheblich einschränken würde".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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