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Rückkehrrecht in Vollzeit am Mittwoch nicht im Kabinett

Archivmeldung vom 22.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hubertus Heil (2017)
Hubertus Heil (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für ein Rückkehrrecht in Vollzeit werden am Mittwoch nicht wie geplant vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf Koalitionskreise. Man sei jedoch bei den Beratungen über eine Lösung "kurz vor dem Durchbruch", hieß es. Angepeilt werde jetzt eine Entscheidung bei der Kabinettssitzung in der kommenden oder übernächsten Woche.

Es gebe weiter "konstruktive Gespräche". Strittig ist weiterhin die Ausgestaltung der Regelung für Arbeitnehmer, die bereits jetzt in Teilzeit beschäftigt sind. Schon nach bisheriger Rechtslage muss der Arbeitgeber bei der Besetzung freier Stellen Teilzeitbeschäftigte, die länger arbeiten wollen, bei gleicher Eignung bevorzugen – dies gilt jedoch nur dann, wenn dem keine dringenden Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen. Nach den bisherigen Plänen von Heil sollte der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes tragen. Hier müssten noch Definitionsfragen geklärt werden, hieß es in Koalitionskreisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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