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NRW: hunderte anerkannter Flüchtlinge klagen

Archivmeldung vom 18.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einwanderer sind gekommen um zu bleiben: Mit ihnen kommen teils vormittelalterliche Strukturen wieder nach Deutschland (Symbolbild)
Einwanderer sind gekommen um zu bleiben: Mit ihnen kommen teils vormittelalterliche Strukturen wieder nach Deutschland (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In Deutschland lebende Syrer ziehen zunehmend vor Gericht, weil ihnen ihr sogenannter subsidiärer Schutz nicht reicht. Sie wollen Asyl - nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, um einfacher Angehörige nachholen zu können. Das berichtet das WESTFALEN-BLATT.

Das Oberverwaltungsgericht ist in Nordrhein-Westfalen die letzte Instanz für Asylverfahren. In diesem Jahr wurden die meisten Klagen von Syrern eingereicht, und die Kurve zeigt steil nach oben: Zogen 2016 noch 35 Syrer vor das OVG, waren es 2017 schon 446, und in den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen bereits 399 Klagen ein.

Politisch Verfolgte bekommen Asyl - aber nur, wenn die individuelle Verfolgung über das hinausgeht, was die Bürger des Landes allgemein hinnehmen müssen. Asyl wird selten zuerkannt, im ersten Halbjahr 2018 bundesweit gerade einmal in 1,3 Prozent der Fälle. Häufiger gibt es den subsidiären Schutz - wegen eines Bürgerkrieges, drohender Folter oder drohender Todesstrafe. Ihn erhielten im ersten Halbjahr 11,3 Prozent der Asylbewerber, darunter auch viele Syrer.

Früher machte Deutschland beim Familiennachzug keinen Unterschied zwischen anerkannten Asylbewerbern und Menschen mit subsidiärem Schutz. Wer hier bleiben durfte, konnte Angehörige der Kernfamilie nachholen - Ehepartner, minderjährige ledige Kinder, Eltern minderjähriger Kindern, die ohne Elternteil in Deutschland leben. Diesen Familiennachzug für subsidiäre Flüchtlinge hatte die Große Koalition zum März 2016 ausgesetzt. Seit dem 1. August dieses Jahres ist dieser Familiennachzug wieder möglich - allerdings begrenzt auf 1000 Angehörige pro Monat. 5000 Ausländer hätten also in diesem Jahr zu Verwandten nach Deutschland reisen können. Doch der bürokratische Aufwand ist so hoch, dass bisher nicht einmal 1000 Visa erteilt wurden.

Die Angehörigen müssen bei der deutschen Auslandsvertretung einen Besuchstermin beantragen. Dann können sie dort ihre Anträge stellen. Die werden zur Bearbeitung an die kommunalen Ausländerämter in Deutschland geschickt. Die reichen sie schließlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das die Auswahl trifft und die Auslandsvertretungen darüber informiert.

Den Auslandsvertretungen liegen etwa 45.000 Terminanfragen vor. Erteilt wurden in diesem Jahr bis Anfang November erst 786 Visa. Diese Zahlen nannte das Innenministerium auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke.

Asylklagen machen inzwischen 62 Prozent der Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster aus. Neben Syrern (399 Verfahren im ersten Halbjahr) klagen vor allem Iraker (224), Afghanen (150) und Pakistani (90).

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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