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Mortler: Agrarreform braucht praxistaugliche Regeln

Archivmeldung vom 03.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Marlene Mortler Bild: csu-simmelsdorf.de
Marlene Mortler Bild: csu-simmelsdorf.de

Der Deutsche Bundestag debattiert heute in erster Lesung das Gesetz zu Direktzahlungen an Landwirte. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler: "Wir wollen die Zukunft unserer bäuerlich unternehmerischen Landwirtschaft in Deutschland sichern und Klima- und Umweltschutz noch stärker als bisher Rechnung tragen. Mit dem vorgelegten Entwurf schaffen wir die Grundlagen für eine Agrarreform zum Wohl von Landwirtschaft und Umwelt."

Mortler weiter: "Sie wird jedoch nur ein Erfolg, wenn wir in Berlin und Brüssel zügig praxistaugliche Regelungen auf den Weg bringen. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf den Umgang mit ökologischen Vorrangflächen. Auch über die Regelungen für das Dauergrünland werden wir noch sprechen müssen. Unsere Bauernfamilien brauchen Planungssicherheit.

Der Entwurf legt die Basis: Kleineren und mittleren Betrieben wird quer durch die Republik weiter der Rücken gestärkt. Wir setzen damit auch in Zukunft klar auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, in der kleine genauso wie große Betriebe ihren Platz haben. Wir sind überzeugt: Die Zukunft unserer bäuerlichen unternehmerischen Landwirtschaft ist für den Erhalt der Vielfalt unserer Kulturlandschaften zentral. Unsere Bauernfamilien sichern heute nicht nur unsere Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Sie prägen auch wirtschaftlich, ökologisch und sozial das Gesicht unserer ländlichen Räume."

Hintergrund:

Das System der Direktzahlungen, wird im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU grundlegend umgestaltet. Es gilt als Herzstück der Reform. Statt einer Direktzahlung wird es ab 2015 vier verschiedene Direktzahlungen geben, die verstärkt dem Prinzip "öffentliches Geld für öffentliche Leistungen" Rechnung tragen. Wesentliche Elemente der nationalen Umsetzung sollen von den Nationalstaaten bis zum 31. Juli 2014 festgelegt werden.

Quelle: CSU-Landesgruppe (ots)

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