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Stadtkassen entgingen durch falsche Nebentätigkeitszuordnung mindestens 220.000 Euro

Archivmeldung vom 18.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: D.Gast / pixelio.de
Bild: D.Gast / pixelio.de

Rheinland-pfälzische Kommunalaufsichtsbehörden haben nach SWR-Recherchen über Jahre Nebentätigkeiten von Oberbürgermeistern falsch genehmigt. Dadurch entgingen den betroffenen Kommunen insgesamt mehr als 220.000 Euro.

Die hauptamtlichen Bürgermeister und Oberbürgermeister von neun rheinland-pfälzischen Städten sitzen oder saßen im Beirat der Thüga AG - einem Zusammenschluss von Stadtwerken. Dafür haben die Bürgermeister 3.750 Euro im Jahr bekommen. Sie behielten dieses Geld als Einnahmen aus privater Nebentätigkeit für sich. Einnahmen aus Nebentätigkeiten im privaten Bereich dürfen die Bürgermeister bei entsprechender Genehmigung in ungedeckelter Höhe behalten.

Thüga ist kein privates Unternehmen

Die Genehmigungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden waren jedoch falsch, wie unter anderem die Aufsichtsbehörde ADD auf SWR-Anfrage bestätigte. Denn die Thüga ist vor annähernd zehn Jahren in kommunale Hand gewechselt. Damit hätte die Tätigkeit in einem ihrer Gremien als Nebentätigkeit im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst verbucht werden müssen. Hier gilt für alle Nebeneinnahmen zusammen eine Einkommensgrenze von 6.200 Euro im Jahr. Nebeneinkünfte, die diese Grenze übersteigen, sind an die Stadtkasse abzuführen. Rechnet man die Einkünfte aus den Thüga-Gremien zu den sonstigen Einkünften der Bürgermeister hinzu, haben einige von ihnen die Einkommensgrenze jahrelang überschritten. Die Bürgermeister haben Nebeneinnahmen in sehr unterschiedlicher Höhe. Entsprechend unterschiedlich fällt auch der über die Jahre entstandene jeweilige Schaden aus.

Gegenseitige Schuldzuweisungen der Beteiligten Der höchste Betrag entging nach SWR-Recherchen der Stadt Koblenz. Durch die Thüga-Nebentätigkeit des früheren Oberbürgermeisterns Joachim Hofmann-Göttig waren es mindestens rund 130.000 Euro. In Frankenthal sind es rund 30.400 Euro an Thüga-Nebeneinnahmen, die der ehemalige Bürgermeister Andreas Schwarz an die Stadtkasse hätte abführen müssen. Beim früheren Oberbürgermeister von Pirmasens Bernhard Matheis geht es um rund 25.000 Euro. Bei sechs von neun Bürgermeistern bzw. Oberbürgermeistern entging den Städten Geld. Ob die Kommunen die nicht abgeführten Thüga-Nebeneinkünfte von den Bürgermeistern nachfordern, ist offen. Die Aufsichtsbehörden sehen mehrheitlich den Fehler bei den Bürgermeistern. Diese hätten angeben müssen, dass die Thüga in kommunale Hand gewechselt sei. Mehrere Bürgermeister verwiesen auf SWR-Anfrage auf die Genehmigung der Aufsichtsbehörden - beklagen allerdings auch eine undurchsichtige Rechtslage.

Lobbycontrol kritisiert mangelnde Transparenz Ein Sprecher der Organisation Lobbycontrol sagte dem SWR, dass die betroffenen Bürgermeister und die Kommunalaufsicht sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, weise auf ein strukturelles Problem hin. Offenbar sei mehr Transparenz nötig.

Quelle: SWR - Südwestrundfunk (ots)

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