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Kein "Tag X" für Lina E.? Leipziger Ordnungsamt verhängt Demonstrationsverbot

Archivmeldung vom 02.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Antifa-Flagge (Symbolbild)
Antifa-Flagge (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Etwas überraschend verkündet das Leipziger Ordnungsamt ein Demonstrationsverbot für den Samstag. Dort wollen "Linksextremisten" gegen die Verurteilung von Lina Engel Stimmung machen. Ob sich die "Szene" im Stadtteil Connewitz an das Urteil halten wird? Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Stadt Leipzig hat laut einem Bericht des MDR vom Donnerstag eine für Samstag angemeldete Demonstration der linken Szene verboten. In einer Mitteilung des zuständigen Ordnungsamtes steht:

"Grundlage für das Verbot sind die Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig sowie die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen sowie weitere Erkenntnisse der Versammlungsbehörde."

Demnach sei die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet. Ein "unfriedlicher Verlauf der Versammlung [ist] zu erwarten".

Für Samstag hatte die "linke Szene" zum sogenannten "Tag X" aufgerufen. Ursache ist das Urteil im "Linksextremismus-Prozess" um Lina Engel. Daraufhin kündigte die "Szene" bundesweite Demonstrationen, vor allem in Leipzig, an. Schon am Dienstag hatte die Messestadt das Versammlungsrecht am Wochenende per Allgemeinverfügung eingeschränkt und spezielle Kontrollzonen festgelegt.

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die 28-jährige Lina E. nach annähernd einhundert Verhandlungstagen unter anderem wegen ihrer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Ihre Mitangeklagten, drei junge Autonome aus Berlin und Leipzig, erhielten unterschiedlich hohe Haftstrafen von zwei Jahren und fünf Monaten bis zu drei Jahren und drei Monaten, ebenfalls wegen deren Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Aufgrund einer Rheuma-Erkrankung befindet sich Engel derzeit auf freiem Fuß."

Quelle: RT DE

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