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CDU-Fraktionsvize kritisiert Veröffentlichungspflichten bei Nebeneinkünften

Archivmeldung vom 05.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gitta Connemann (2009)
Gitta Connemann (2009)

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann (CDU), übt Kritik an den bestehenden Transparenzregeln bei Nebeneinkünften der Abgeordneten. "Die Veröffentlichungspflichten sind gut gedacht, aber nicht gut gemacht", sagte Connemann dem "Handelsblatt".

Anlass für die Kritik ist die Veröffentlichung einer Rangliste, nach der vor allem Landwirte zu den Spitzenverdienern im Bundestag gehören. Connemann, die für den Bereich Ernährung und Landwirtschaft zuständig ist, verweist darauf, dass Einnahmen kein Gewinn seien. So würden bei den Veröffentlichungspflichten alle Einnahmen bewertet, "vom Milchgeld über den Erlös von gebrauchten Maschinen bis hin zu den Direktzahlungen der EU", sagte Connemann. Davon seien aber auch die Betriebskosten zu bestreiten. "Diese Grundregel der Rechnungslegung wird hier ignoriert. Die erhoffte und auch erforderliche Transparenz, die ich wirklich wichtig finde, wird so nicht hergestellt", sagte Connemann. "Darunter leiden insbesondere Selbständige, die nicht Hunderte von GmbHs gründen, sondern einen Einzelbetrieb führen - eben auch Landwirte."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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