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Udo di Fabio: Radikalisierte Flüchtlinge nicht abschieben

Archivmeldung vom 01.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Debatte, ob straffällig gewordene Flüchtlinge auch in Krisengebiete abgeschoben werden sollten, meldet sich nun auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, zu Wort.

In einem Gespräch mit der "Welt am Sonntag" betont di Fabio, dass es rechtlich kaum möglich sei, Flüchtlinge in Krisenregionen abzuschieben. "Deutschland ist an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden und wird nicht in Regionen abschieben, in denen Gefahr für Leib und Leben droht", sagte die Fabio der "Welt am Sonntag".

Ein europäisches Asylrecht, nach dem Brüssel die Verteilung der Flüchtlinge übernimmt, lehnt di Fabio ab. "Wer es gut meint mit Europa, will nicht, dass Brüssel darüber entscheidet, wer in Frankreich, Deutschland oder Polen leben darf."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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