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Grüne fordern mehr Personal für Bundesdatenschutzbeauftragte

Archivmeldung vom 02.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Andrea Voßhoff (2009)
Andrea Voßhoff (2009)

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Grünen haben die Forderung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) nach einer Erweiterung der Sanktions- und Eingriffsbefugnisse für ihre Behörde begrüßt und zugleich eine Aufstockung der Mitarbeiter in der künftig komplett unabhängig vom Innenministerium agierenden Behörde angemahnt. Die Grünen unterstützten das Bestreben Voßhoffs, für ihre Bundesbehörde die einer Landesbehörde zustehenden Befugnisse zu erhalten, sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz "Handelsblatt-Online".

"Ansonsten bliebe insbesondere ihre Aufsichtszuständigkeit im Telekommunikationssektor rechtlich fragwürdig zahnlos", sagte von Notz. "Doch auch weitere Punkte wie die personelle Ausstattung müssen jetzt Berücksichtigung finden", sagte der Grünen-Politiker weiter. Von Notz begründete dies mit der Bedeutung des Datenschutzes, die sich in den vergangenen Jahren durch den technischen Fortschritt und immer neue Geschäftsmodelle im Handel mit Daten vervielfacht habe.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) müsse daher "endlich für eine Datenschutzaufsicht auf Augenhöhe mit anderen Bundesbehörden sorgen", betonte von Notz. "Sonst sind die Ankündigungen der schwarz-roten Bundesregierung, sich für den EU-Datenschutz einsetzen zu wollen, das Papier des Koalitionsvertrages nicht Wert, auf dem sie stehen."

Derzeit hat das Amt knapp 90 Mitarbeiter. Das Bundeskabinett hatte vergangene Woche eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach Voßhoffs Amt in Zukunft komplett unabhängig vom Bundesinnenministerium agieren soll. Bislang ist es an das Innenressort angebunden und untersteht dessen Dienstaufsicht. Durch die Gesetzesänderung bekommt das Amt nun den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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