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Bundestag billigt Bürgergeld-Gesetz - Blockade im Bundesrat droht

Archivmeldung vom 10.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hartz IV (ALGII) wird umbenannt in Bürgergeld ab 2023 (Symbolbild)
Hartz IV (ALGII) wird umbenannt in Bürgergeld ab 2023 (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses zur geplanten Einführung des sogenannten Bürgergeldes rückt näher. Im Bundestag stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Ampelkoalition. 261 lehnten ihn ab und 33 enthielten sich.

Die Union hält allerdings an ihrer angekündigten Blockade des Gesetzes im Bundesrat fest. In der Länderkammer ist die Ampel in diesem Fall auf die Zustimmung von CDU und CSU angewiesen. Vor der Abstimmung am Mittwoch hatte die Union allerdings angeboten, zumindest einer Regelsatzerhöhung ab dem 1. Januar zuzustimmen. Auf diesen Deal wollte sich die Ampel aber nicht einlassen. Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein Bürgergeld einzuführen.

Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung. Es soll für weniger Bürokratie sorgen und ab dem 1. Januar 2023 gelten, auch wenn es gerade beim Datum noch viele Zweifler gibt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Regelsätze um rund 50 Euro im Vergleich zu heute auf 502 Euro anzuheben. In den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs soll nach dem Willen der Ampelkoalition eine sogenannte "Karenzzeit" gelten. Das Vermögen der Bezieher wird dabei nicht berücksichtigt, "sofern es nicht erheblich ist". Nach Ablauf der "Karenzzeit" soll eine entbürokratisierte Vermögensprüfung durchgeführt werden. Insgesamt sollen beim Bürgergeld seltener Sanktionen ausgesprochen werden.

Es sollen zudem höhere Freibeträge gelten. Im Arbeits- und Sozialausschuss gab es allerdings noch einige Änderungen, die der Union aber offenbar nicht reichen. So soll die Erstattung der Heizkosten in der ersten Phase des Bezugs nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in "angemessener Höhe" erfolgen. Leistungsberechtigte sollen zudem nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet - stattdessen ist eine Selbstauskunft nötig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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