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Richard Graupner MdL: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist kein Spielball politischer Opportunitätsabwägungen

Archivmeldung vom 21.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richard Graupner (2019)
Richard Graupner (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die Demonstrationen und Kundgebungen gegen die gegenwärtigen und geplanten Corona-Maßnahmen haben in den letzten Wochen stark an Zulauf gewonnen. Besonders die drohende Impflicht trifft auf zunehmend breiten Widerstand in der Bevölkerung. Einer Recherche der Wochenzeitung "Junge Freiheit" zufolge sollen allein am vergangenen Montag bundesweit ca. 300 000 Menschen auf der Straße gewesen sein.

Als Reaktion darauf verhängten einige Städte und Kommunen Allgemeinverfügungen, um Corona-kritische Demonstrationen und Spaziergänge zu untersagen.

Dazu äußerte sich Richard Graupner, der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, wie folgt: "Die Behörden versuchen vermehrt, durch den Erlass von Allgemeinverfügungen zumeist friedliche Spaziergänge und Versammlungen von Maßnahmen-Kritikern zu unterbinden, währenddessen gleichzeitig aber in vielen Fällen Gegendemonstrationen genehmigt werden.

Dies stellt eine demokratisch und rechtsstaatlich sehr bedenkliche Entwicklung dar, die das ohnehin angespannte politische Klima aufheizt sowie die fortschreitende Spaltung der Gesellschaft beschleunigt.

Diese pauschalen Allgemeinverfügungen sind auch rechtlich höchst umstritten, denn es gab in jüngster Vergangenheit gleich mehrere Gerichtsentscheidungen, die diese als rechtswidrig angesehen haben. Sie stellten fest, dass selbst bei unangemeldeten Demonstrationen per se nicht das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit außer Kraft gesetzt werden dürfe.

Vor dem Aussprechen eines allgemeinen und vollständigen Versammlungsverbotes müssen, so das einhellige Urteil der Gerichte, mildere Mittel wie etwa entsprechende Hygiene- und Infektionsschutzauflagen oder stationäre Beschränkungen geprüft und gegebenenfalls angewendet werden.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut und daher fordere ich alle kommunalen Entscheidungsträger in Bayern auf, im Umgang mit den legitimen und in ihrer übergroßen Mehrheit friedlichen Protesten das notwendige Augenmaß walten zu lassen."

Quelle: AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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