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Steuerzahlerbund kritisiert Finanzverwaltung wegen falscher Lohnabrechnungen

Archivmeldung vom 07.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Wegen einer IT-Panne bei der Steuerverwaltung haben fast 30.000 Arbeitnehmer in Deutschland im Juli falsche Lohnabrechnungen erhalten: "Es ist ein Skandal, dass Arbeitnehmer keinen oder einen zu geringen Lohn ausbezahlt bekommen, weil die Finanzverwaltung die Steuerklasse falsch zuordnet", sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bunds der Steuerzahler, dem "Handelsblatt".

Grund war eine IT-Fehler nach einer Systemumstellung in der Steuerverwaltung. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind bundesweit 28.787 Arbeitnehmer betroffen. Statt der günstigen Steuerklasse III für Verheiratete wurde den Betroffenen fälschlicherweise die höchste Steuerklasse I für Singles zugewiesen. Und das rückwirkend zum 1. Januar 2015.

Bei der Eingruppierung in die Klasse I fallen deutlich mehr Steuern an, was bei den Betroffenen zu erheblichen finanziellen Einbußen führte. Mittlerweile ist der Fehler behoben. Um die Rückzahlungen der Steuern müssen sich die Geschädigten selber kümmern. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer müsse schnell erstattet werden, forderte Holznagel.

Der Steuerzahlerbund reagiert auch deshalb so empört, weil die Panne bei der Steuerverwaltung kein Einzelfall ist. Der Verein führt seit längerem eine Liste mit IT-Flops der Finanzämter. Allein für das Jahr 2015 listen Holznagels Mitarbeiter sieben EDV-Probleme in der Finanzverwaltung auf. Demnach mussten Bürger zum Beispiel auf ihre Steuerbescheide und damit ihre Steuererstattung warten, weil die Finanzverwaltung Erklärungen zu Kapitalerträgen nicht rechtzeitig bearbeiten konnte. Ein ähnlicher Fall machte es für Unternehmen unmöglich, die Fristen zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung einzuhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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