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Staatsrechtler Ipsen hält kommissarische Bestellung von Nahles als SPD-Chefin für rechtswidrig

Archivmeldung vom 13.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Staatsrechtler Jörn Ipsen hält die Bestellung von SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles als kommissarische Vorsitzende der Sozialdemokraten in der geplanten Form für rechtswidrig. "Das von der SPD gewählte Verfahren wäre eindeutig ein Verstoß gegen die Satzung der Partei und gegen das Parteiengesetz", sagte Ipsen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die SPD will die Nachfolge von Martin Schulz am heutigen Dienstag klären. Geplant ist, dass das Präsidium einen Vorschlag macht und der 35-köpfige Vorstand darüber entscheidet.

Der Verfassungsexperte wies darauf hin, dass laut Parteiengesetz der Vorstand durch einen Parteitag gewählt wird. Nahles gehöre weder dem Präsidium noch dem Vorstand der SPD an. "Ihre Bestellung als kommissarische Vorsitzende wäre ungültig - das ist völlig eindeutig", sagte Ipsen.

Nach seinen Worten wird der Vorsitzende der SPD im Falle seines Rücktritts durch eine oder einen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, bis ein Parteitag den Vorstand gewählt hat. Dies wäre im aktuellen Fall die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die bei den Stellvertreterwahlen mit 97,5 Prozent die meisten Stimmen bekommen hat. Laut Ipsen wäre auch die Urwahl der oder des Vorsitzenden weder mit der Satzung der Sozialdemokraten noch mit dem Parteiengesetz vereinbar.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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