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Zeitung: EU-Verkehrsminister segnen umstrittene Öffnung der Bodendienste an Flughäfen ab

Archivmeldung vom 21.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Carl-Ernst Stahnke / pixelio.de
Bild: Carl-Ernst Stahnke / pixelio.de

Die EU-Verkehrsminister werden der von der Brüsseler Kommission geplanten weiteren Öffnung der Bodenabfertigungsdienste an europäischen Flughäfen mehrheitlich zustimmen. Dies berichtet "Handelsblatt-Online" unter Berufung auf EU-Diplomaten. Zwar hätten Deutschland, Polen und Tschechien Bedenken angemeldet. Eine Blockade-Minderheit werde es aber nicht geben, sagte ein mit den Verhandlungen vertrauter Beamter.

Die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten treffen sich am Donnerstag in Brüssel, um über die Pläne zu beraten. Gewerkschaften haben bereits Widerstand gegen das Vorhaben der Kommission angekündigt. Sollte die Brüsseler Behörde nicht von ihren Vorstellungen abrücken, drohten im Sommer europaweit Streiks, kündigten Vertreter der Beschäftigten jüngst an. Brüssel will die Effizienz und Gesamtqualität der Bodenabfertigungsdienste auf EU-Flughäfen verbessern.

Künftig sollen Flughäfen, die mindestens fünf Millionen Passagiere oder 100.000 Tonnen Fracht im Jahr abfertigen, bei den Bodendiensten mindestens drei konkurrierende Anbieter vorhalten. In Frankfurt etwa gibt es bis dato zwei. Betroffen sind die Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung, Vorfelddienste wie die Enteisung und Betankung von Maschinen sowie der Passagiertransport zwischen Flugzeug und Terminal. Für die Koordination aller Bodenabfertigungsdienste sollen die Flughäfen verantwortlich sein.

Von dieser Maßnahme erhofft sich Brüssel eine bessere Krisenresistenz bei größeren Störungen, zum Beispiel bei extremem Wetter. Nach dem Willen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten zum Schutz der Arbeitnehmer den Sozialschutz ausweiten und die Unternehmen im Falle eines Anbieterwechsels zur Übernahme von Beschäftigten des vorherigen Auftragnehmers zu den bestehenden Bedingungen verpflichten können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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